Erstellung einer jährlichen / halbjährlichen Vorschau für Wohnungseigentümer inklusive Planung der finanziellen Situation und Darstellung von möglichen Erhaltungs- und Wertsteigerungsarbeiten
Beratung hinsichtlich Mietrechtsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz
Ordnungsgemäße Übernahme/Rücknahme von Wohnungen sowie dem Eigentümer entsprechende Mieterauswahl und Erstellung eines Mietvertrages im Sinne des Vertragsabschlusses
Profitieren Sie als Kunde auch von unseren Erfahrungen und guten Behördenkontakten im Bereich der geförderten Gebäudesanierung: z.B. geförderte Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassadensanierung von Bauten aus den 60er/70er Jahren unter Verwendung von Wärmeschutzmaßnahmen (Thewosan)